Hochzeitsflug
Auf dem Hochzeitsflug paart sich die junge Königin mit 10 bis 20 Drohnen und legt damit den Samenvorrat für ihr ganzes Leben an.
Die junge Königin fliegt in der Regel sieben bis vierzehn Tage nach dem Schlupf aus. Voraussetzung ist ein warmer, sonniger Tag mit über 20 °C und schwachem Wind. Sie fliegt zu den Drohnensammelplätzen in ein bis fünf Kilometern Entfernung und in 10 bis 40 m Höhe, wo sich Drohnen aus vielen Völkern der Umgebung einfinden.
Die Paarung erfolgt im Flug: Der Drohn setzt sich auf die Königin, stülpt sein Begattungsorgan aus und überträgt den Samen; unmittelbar danach stirbt er. Insgesamt paart sich die Königin auf einem bis drei Ausflügen mit 10 bis 20 Drohnen. Der Samen wandert in die Samenblase und reicht dort für drei bis fünf Jahre.
Schlechtes Wetter kann den Hochzeitsflug verhindern. Bleibt die Königin länger als etwa drei Wochen unbegattet, wird sie zur Drohnenmutter und legt nur noch unbefruchtete Eier.
Die kontrollierte Anpaarung ist die Grundlage der Zucht. Dafür gibt es Belegstellen an isolierten Standorten — in Deutschland vor allem die Inselbelegstellen in der Nordsee sowie Belegstellen in abgelegenen Mittelgebirgstälern, in Österreich Hochgebirgsbelegstellen. Alternativ wird die instrumentelle Besamung eingesetzt, die vollständige Kontrolle über die väterliche Seite gibt.