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Pflanzenschutz

Insektizide

Auch: insecticides, Insektenbekämpfungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel

Insektizide sind Mittel gegen Schadinsekten. Wichtigste Klassen: Pyrethroide, Diamide und Spinosyne — Neonikotinoide sind in der EU für Freilandanwendungen seit 2018 weitgehend verboten.

Insektizide — von lateinisch *insectum* und *caedere* — sind Mittel gegen Schadinsekten. Ihr Einsatz ist der konfliktreichste Bereich des Pflanzenschutzes, weil er unmittelbar den Schutz von Bienen und Nützlingen berührt.

Die wichtigsten Klassen nach IRAC-Gruppen:

1. Pyrethroide (Gruppe 3 — Natriumkanal-Modulatoren):

  • Wirkstoffe: Lambda-Cyhalothrin, Deltamethrin, Cypermethrin, Tau-Fluvalinat, Etofenprox
  • Spektrum: breit — Blattläuse, Käfer, Raupen, Wanzen
  • Wirkung: sehr schneller Knock-down, aber kurze Dauerwirkung von sieben bis zehn Tagen; die Wirkung lässt bei Temperaturen über 20 °C spürbar nach
  • Resistenz: ausgeprägt — bei Rapsglanzkäfer, Kartoffelkäfer und Getreideblattläusen vielerorts nicht mehr ausreichend
  • Bienengefährdung: als B1 bis B4 eingestuft; nicht in blühende Bestände oder bei Bienenflug ausbringen
  • Richtwert: 8 bis 20 €/ha

2. Neonikotinoide (Gruppe 4 — Acetylcholinrezeptor-Agonisten):

  • Wirkstoffe: Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Acetamiprid
  • EU-Stand: Für Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin sind alle Freilandanwendungen seit 2018 verboten, ebenso die Beizung von Freilandkulturen; inzwischen sind die drei Wirkstoffe in der EU gar nicht mehr genehmigt (Genehmigungen 2019 bis 2020 ausgelaufen). Der EuGH hat 2023 klargestellt, dass Mitgliedstaaten dafür auch keine Notfallzulassungen mehr erteilen dürfen — das betraf unmittelbar die Zuckerrübenbeizung. Acetamiprid ist weiterhin genehmigt, steht aber unter Beobachtung
  • Grund: hohe Bienentoxizität und Persistenz im Boden mit Aufnahme durch Folgekulturen
  • Systemisch: wandert in der Pflanze, wirkt zwei bis vier Wochen

3. Diamide (Gruppe 28 — Ryanodinrezeptor-Modulatoren):

  • Wirkstoffe: Chlorantraniliprole, Cyantraniliprole
  • Spektrum: Raupen, Käferlarven, Maiszünsler, Kartoffelkäfer
  • Bienensicherheit: als bienenungefährlich (B4) eingestuft und daher ein zentraler Baustein im integrierten Pflanzenschutz
  • Richtwert: 40 bis 80 €/ha

4. Spinosyne (Gruppe 5): Spinosad, gewonnen aus dem Bodenbakterium *Saccharopolyspora spinosa*. Spinosad ist auch im Ökolandbau zugelassen. Für Bienen im Spritzbelag gefährlich, daher abends nach dem Bienenflug ausbringen

5. Selektive Wirkstoffe gegen saugende Schädlinge:

  • Flonicamid (Gruppe 29) — stoppt die Nahrungsaufnahme von Blattläusen binnen Stunden, bienenungefährlich
  • Pymetrozin — in der EU seit 2020 nicht mehr genehmigt

6. Akarizide gegen Spinnmilben: Hexythiazox, Abamectin, Bifenazat, Acequinocyl

7. Biologische Mittel:

  • *Bacillus thuringiensis* — je nach Unterart gegen Raupen (kurstaki), Käferlarven (tenebrionis) oder Mückenlarven (israelensis); für Wirbeltiere und Bienen unbedenklich, Wirkdauer nur drei bis sieben Tage
  • Azadirachtin aus dem Niembaum — Fraßhemmung und Entwicklungsstörung
  • Pyrethrine aus Chrysanthemen — sehr kurze Wirkung, im Ökolandbau zugelassen
  • *Beauveria bassiana*, *Metarhizium* — entomopathogene Pilze
  • Nützlingseinsatz — im Gewächshaus längst Standard: Schlupfwespen gegen Weiße Fliege, Raubmilben gegen Spinnmilben; im Freiland Trichogramma-Schlupfwespen gegen den Maiszünsler, ausgebracht per Drohne

Bekämpfungsschwellen — Beispiele:

  • Kartoffelkäfer: etwa 15 Larven je Pflanze beziehungsweise Befall an mehr als einem Drittel der Pflanzen; behandelt wird gegen junge Larvenstadien
  • Rapsglanzkäfer: im Knospenstadium je nach Bestandesentwicklung 5 bis 15 Käfer je Pflanze — bei kräftigen Beständen deutlich höher als früher angenommen
  • Maiszünsler: Behandlung sieben bis zehn Tage nach dem Flughöhepunkt aus Pheromon- oder Lichtfallen
  • Getreideblattläuse: zur Blüte und Milchreife bei Befall von mehr als 60 bis 70 % der Ähren

Bienenschutz — verbindlich, nicht freiwillig:

In Deutschland regelt die Bienenschutzverordnung den Umgang mit bienengefährlichen Mitteln; in Österreich gelten entsprechende Landesbestimmungen. Die Kernregeln:

  1. Als B1 eingestufte Mittel dürfen nicht in blühende oder von Bienen beflogene Bestände ausgebracht werden — auch blühende Unkräuter im Bestand zählen dazu
  2. B2-Mittel nur nach dem täglichen Bienenflug, also am späten Abend
  3. Tankmischungen können die Bienengefährlichkeit erhöhen, selbst wenn beide Partner einzeln als ungefährlich gelten — insbesondere Pyrethroid plus Azol
  4. Imker in der Umgebung informieren
  5. Abstand zu blühenden Säumen und Blühstreifen einhalten

Resistenzmanagement: Wirkungsweisen konsequent wechseln, dieselbe IRAC-Gruppe nicht zweimal hintereinander in derselben Generation einsetzen, volle Aufwandmengen verwenden und Schwellenwerte einhalten, statt vorbeugend zu spritzen.

Integrierter Pflanzenschutz ist in der EU rechtlich verbindlich: Monitoring mit Gelbschalen, Pheromon- und Lichtfallen, Entscheidung nach Bekämpfungsschwelle, Nutzung von Fruchtfolge, Sortenwahl und Saatzeit, Förderung von Nützlingen durch Blühstreifen und Saumstrukturen — chemische Bekämpfung erst als letzte Stufe.

Siehe auch Kartoffelkäfer, Blattläuse an Rüben, Maiszünsler, Fungizide, Herbizide.

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