Rote Gebiete (nitratbelastete Gebiete)
Rote Gebiete sind in Deutschland die Flächen mit nachweislich zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers, in denen verschärfte Düngeauflagen gelten.
Als rote Gebiete gelten in Deutschland jene Flächen, in denen das Grundwasser den Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter überschreitet oder bei über 37,5 mg/l ein steigender Trend nachgewiesen ist. Die Ausweisung erfolgt durch die Bundesländer nach den bundesweit vereinheitlichten Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA).
In diesen Gebieten greifen nach § 13a der Düngeverordnung deutlich schärfere Auflagen: Die Stickstoffdüngung ist um 20 % unter dem ermittelten Düngebedarf zu begrenzen (betriebsdurchschnittlich), Sperrfristen sind länger, auf stark hängigem Gelände und vor bestimmten Kulturen gelten zusätzliche Einschränkungen.
Österreich kennt diese Abgrenzung nicht: Dort wurde das Nitrat-Aktionsprogramm von vornherein auf das gesamte Bundesgebiet gelegt, sodass für alle Betriebe dieselben Regeln gelten — dafür sind diese im Mittel weniger streng als die deutschen Auflagen in roten Gebieten.
Häufige Fragen
Was sind rote Gebiete?
Flächen mit nachweislich zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers, in denen verschärfte Düngeauflagen gelten.
Wie werden rote Gebiete abgegrenzt?
Über Nitratmesswerte im Grundwasser nach den einheitlichen Vorgaben der AVV GeA; die Ausweisung übernehmen die Bundesländer.