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Recht und Normen

Nitratrichtlinie

Auch: Richtlinie 91/676/EWG

Die Nitratrichtlinie ist die EU-Vorschrift zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus der Landwirtschaft; Deutschland setzt sie über die Düngeverordnung um, Österreich über die NAPV.

Die Nitratrichtlinie (91/676/EWG) verlangt von den Mitgliedstaaten, Grund- und Oberflächenwasser gegen Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu schützen. Kern ist ein verbindliches Aktionsprogramm mit Sperrfristen, Ausbringungsobergrenzen, Mindestlagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Aufzeichnungspflichten.

Die Richtlinie lässt zwei Wege zu: Entweder weist ein Mitgliedstaat gefährdete Gebiete aus und lässt das Aktionsprogramm nur dort gelten, oder er wendet es auf dem gesamten Staatsgebiet an. Deutschland ging den ersten Weg — die Düngeverordnung (DüV) gilt bundesweit, verschärfte Auflagen greifen zusätzlich in den ausgewiesenen roten Gebieten. Österreich wählte den zweiten Weg: Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) gilt im gesamten Bundesgebiet, gefährdete Gebiete werden dort gar nicht erst abgegrenzt.

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen unzureichender Umsetzung mehrfach verklagt; die Verschärfungen der DüV 2017 und 2020 gehen unmittelbar auf dieses Vertragsverletzungsverfahren zurück.

Häufige Fragen

Was ist das Ziel der Nitratrichtlinie?

Der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.

Wo gilt die Nitratrichtlinie?

In Deutschland über die Düngeverordnung bundesweit, mit verschärften Auflagen in den roten Gebieten; in Österreich über die NAPV auf dem gesamten Bundesgebiet.

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