Nitratrichtlinie
Die Nitratrichtlinie ist die EU-Vorschrift zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus der Landwirtschaft; Deutschland setzt sie über die Düngeverordnung um, Österreich über die NAPV.
Die Nitratrichtlinie (91/676/EWG) verlangt von den Mitgliedstaaten, Grund- und Oberflächenwasser gegen Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu schützen. Kern ist ein verbindliches Aktionsprogramm mit Sperrfristen, Ausbringungsobergrenzen, Mindestlagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Aufzeichnungspflichten.
Die Richtlinie lässt zwei Wege zu: Entweder weist ein Mitgliedstaat gefährdete Gebiete aus und lässt das Aktionsprogramm nur dort gelten, oder er wendet es auf dem gesamten Staatsgebiet an. Deutschland ging den ersten Weg — die Düngeverordnung (DüV) gilt bundesweit, verschärfte Auflagen greifen zusätzlich in den ausgewiesenen roten Gebieten. Österreich wählte den zweiten Weg: Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) gilt im gesamten Bundesgebiet, gefährdete Gebiete werden dort gar nicht erst abgegrenzt.
Die EU-Kommission hat Deutschland wegen unzureichender Umsetzung mehrfach verklagt; die Verschärfungen der DüV 2017 und 2020 gehen unmittelbar auf dieses Vertragsverletzungsverfahren zurück.
Häufige Fragen
Was ist das Ziel der Nitratrichtlinie?
Der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.
Wo gilt die Nitratrichtlinie?
In Deutschland über die Düngeverordnung bundesweit, mit verschärften Auflagen in den roten Gebieten; in Österreich über die NAPV auf dem gesamten Bundesgebiet.