Öko-Regelungen (Eco-Schemes)
Öko-Regelungen sind freiwillige einjährige Umweltmaßnahmen der ersten Säule, für die ein fester Anteil der Direktzahlungen reserviert ist.
Öko-Regelungen sind freiwillige, jährlich neu wählbare Umwelt- und Klimamaßnahmen innerhalb der Direktzahlungen. Wer teilnimmt, erhält einen Zuschlag je Hektar; wer nicht teilnimmt, verliert diesen Teil des Budgets. Sie kamen 2023 neu hinzu und ersetzen zusammen mit der verschärften Konditionalität das frühere Greening.
Deutschland bietet sieben Öko-Regelungen an (ÖR 1 bis ÖR 7) — von nichtproduktiven Ackerflächen und Blühstreifen über vielfältige Kulturen im Ackerbau und Agroforstwirtschaft bis zum Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel — und reserviert dafür nach § 19 GAP-Direktzahlungen-Gesetz 25 % der maßgeblichen Direktzahlungsmittel.
Österreich hat eine andere Architektur gewählt: Dort sind die Öko-Regelungen der ersten Säule als eigene Interventionen unmittelbar in das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 eingebettet und werden gemeinsam mit ihm beantragt. Der reservierte Anteil liegt bei rund 15 % der Direktzahlungen — der Schwerpunkt der österreichischen Umweltförderung liegt traditionell in der zweiten Säule.
Häufige Fragen
Wozu dienen die Öko-Regelungen?
Sie honorieren freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen, die über die verpflichtende Konditionalität hinausgehen.
Welche Bedingungen gelten für eine Öko-Regelung?
Jede Öko-Regelung hat eigene Auflagen; die Teilnahme wird jährlich mit dem Sammelantrag neu beantragt und ist nicht mehrjährig gebunden.
Worin unterscheiden sich Öko-Regelungen von ÖPUL oder AUM?
Öko-Regelungen gehören zur ersten Säule und gelten immer nur ein Jahr. Die deutschen Agrarumweltmaßnahmen sind mehrjährige Verpflichtungen der zweiten Säule. Das österreichische ÖPUL vereint beides: mehrjährige Maßnahmen der zweiten Säule und die eingebetteten Öko-Regelungen der ersten Säule.