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Förderung und Markt

GAP 2023–2027

Auch: Gemeinsame Agrarpolitik, Common Agricultural Policy, GAP-Strategieplan

Die GAP 2023–2027 ist die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Die Direktzahlungen bestehen aus Einkommensgrundstützung, Umverteilung, Junglandwirteförderung, Öko-Regelungen und gekoppelter Stützung.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU zur Förderung der Landwirtschaft. Die laufende Periode 2023 bis 2027 brachte eine grundlegende Reform — mehr Gewicht auf Umweltleistungen, Umverteilung zugunsten kleinerer Betriebe und Erhalt der natürlichen Ressourcen. Jeder Mitgliedstaat setzt sie über einen eigenen nationalen Strategieplan um, weshalb sich die Beträge zwischen Deutschland und Österreich deutlich unterscheiden.

Deutschland (endgültige Einheitsbeträge Antragsjahr 2025, bekannt gemacht im Bundesanzeiger):

  1. Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit — 152,44 €/ha auf alle förderfähigen Hektar.
  2. Umverteilungseinkommensstützung — 68,05 €/ha für den 1. bis 40. Hektar, 40,83 €/ha für den 41. bis 60. Hektar; ab dem 61. Hektar entfällt sie.
  3. Einkommensstützung für Junglandwirte — 120,64 €/ha, höchstens 120 ha, für fünf Jahre.
  4. Öko-Regelungen — sieben freiwillige Maßnahmen mit eigenen Beträgen.
  5. Gekoppelte Einkommensstützung — Mutterkühe 89,37 €/Tier, Mutterschafe und -ziegen 36,14 €/Tier.

Österreich (Einheitsbeträge für das Antragsjahr 2025, veröffentlicht von der AMA):

  1. Basiszahlung — 207,64 €/ha Heimgutfläche, 38,18 €/ha Almweidefläche.
  2. Umverteilung — 45,54 €/ha für den 1. bis 20., 22,77 €/ha für den 21. bis 40. Hektar.
  3. Junglandwirte — 67,10 €/ha, höchstens 40 ha, für fünf Jahre.
  4. ÖPUL — das Agrarumweltprogramm; in Österreich sind darin auch die Öko-Regelungen der ersten Säule eingebettet.
  5. Gekoppelte Stützung Almauftrieb — 98,08 €/RGVE für Kühe sowie Mutterschafe und Mutterziegen, 49,04 €/RGVE für Rinder ohne Kühe.

‼️ Beide Länder legen die endgültigen Beträge jedes Jahr neu fest: Deutschland macht sie im Bundesanzeiger bekannt, in Österreich veröffentlicht sie die AMA im Dezember. Verbindlich ist in beiden Fällen erst der Bescheid der Bewilligungsstelle beziehungsweise der AMA.

Der Antrag wird einmal jährlich gestellt — in Deutschland als Sammelantrag über die Portale der Länder, üblicherweise bis 15. Mai, in Österreich als Mehrfachantrag (MFA) über eAMA bis 15. April.

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