Blühstreifen
Blühstreifen sind nicht produktiv genutzte Streifen zwischen den Hauptkulturen, angelegt für Biodiversität, Insekten, Vögel und Niederwild. Bestandteil der Öko-Regelungen und des ÖPUL.
Blühstreifen sind nicht produktive Streifen auf Ackerflächen (typischerweise 6 bis 20 Meter breit), die Wildtieren als Rückzugsraum dienen — Bestäubern, Niederwild und Vögeln. Sie können mit besonderen Mischungen aus blühenden Pflanzen eingesät oder als selbstbegrünende Brache belassen werden.
Typen:
- Blühstreifen für Bestäuber — Mischung blühender Arten (Phacelia, Sonnenblume, Buchweizen, Klee, Esparsette). Entscheidend für Honigbienen und Wildbestäuber.
- Äsungsstreifen — für Rebhuhn, Fasan und Hase, mit Getreide, Sonnenblume und Mais.
- Grasstreifen — gegen Erosion, entlang von Gewässern.
- Randstreifen am Schlagrand — schmale Streifen entlang der Feldgrenze.
Förderrechtlich:
- In Deutschland sind Blühstreifen die Öko-Regelung ÖR 1b (Blühstreifen auf Ackerland) und ÖR 1c (in Dauerkulturen); die nicht produktive Ackerfläche selbst deckt ÖR 1a ab, gestaffelt nach Flächenanteil.
- In Österreich gehören sie zu den Biodiversitätsflächen des ÖPUL, seit 2025 ergänzt um die Maßnahme Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen.
- Bis Ende 2024 konnten sie in Deutschland auch auf den nichtproduktiven Flächenanteil nach GLÖZ 8 angerechnet werden; diese Pflicht ist seit 2025 entfallen.
Praktische Regeln: Ein Blühstreifen darf während der Brut- und Setzzeit nicht gemäht und nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden; die Pflege erfolgt einmal jährlich durch Mulchen oder Mahd. Die genauen Fristen unterscheiden sich je Bundesland beziehungsweise Programm.