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Ackerbau

Blühstreifen

Auch: Blühfläche, Biodiversitätsfläche, Randstreifen

Blühstreifen sind nicht produktiv genutzte Streifen zwischen den Hauptkulturen, angelegt für Biodiversität, Insekten, Vögel und Niederwild. Bestandteil der Öko-Regelungen und des ÖPUL.

Blühstreifen sind nicht produktive Streifen auf Ackerflächen (typischerweise 6 bis 20 Meter breit), die Wildtieren als Rückzugsraum dienen — Bestäubern, Niederwild und Vögeln. Sie können mit besonderen Mischungen aus blühenden Pflanzen eingesät oder als selbstbegrünende Brache belassen werden.

Typen:

  • Blühstreifen für Bestäuber — Mischung blühender Arten (Phacelia, Sonnenblume, Buchweizen, Klee, Esparsette). Entscheidend für Honigbienen und Wildbestäuber.
  • Äsungsstreifen — für Rebhuhn, Fasan und Hase, mit Getreide, Sonnenblume und Mais.
  • Grasstreifen — gegen Erosion, entlang von Gewässern.
  • Randstreifen am Schlagrand — schmale Streifen entlang der Feldgrenze.

Förderrechtlich:

  • In Deutschland sind Blühstreifen die Öko-Regelung ÖR 1b (Blühstreifen auf Ackerland) und ÖR 1c (in Dauerkulturen); die nicht produktive Ackerfläche selbst deckt ÖR 1a ab, gestaffelt nach Flächenanteil.
  • In Österreich gehören sie zu den Biodiversitätsflächen des ÖPUL, seit 2025 ergänzt um die Maßnahme Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen.
  • Bis Ende 2024 konnten sie in Deutschland auch auf den nichtproduktiven Flächenanteil nach GLÖZ 8 angerechnet werden; diese Pflicht ist seit 2025 entfallen.

Praktische Regeln: Ein Blühstreifen darf während der Brut- und Setzzeit nicht gemäht und nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden; die Pflege erfolgt einmal jährlich durch Mulchen oder Mahd. Die genauen Fristen unterscheiden sich je Bundesland beziehungsweise Programm.

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