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Förderung und Markt

Greening (bis 2022)

Auch: Greening, Ökologisierung

Greening war die verpflichtende Umweltkomponente der Direktzahlungen von 2015 bis 2022; seit 2023 ist es in Konditionalität und Öko-Regelungen aufgegangen.

Greening bezeichnete jene 30 % der Direktzahlungen, die ab 2015 nur ausgezahlt wurden, wenn ein Betrieb drei Umweltauflagen erfüllte: Anbaudiversifizierung auf dem Ackerland, Erhalt des Dauergrünlands und Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen auf mindestens 5 % der Ackerfläche.

Die Bilanz fiel ernüchternd aus. Der Europäische Rechnungshof kam 2017 zu dem Ergebnis, dass Greening auf lediglich rund 5 % der Fläche zu tatsächlichen Änderungen der Bewirtschaftung führte — die meisten Betriebe erfüllten die Auflagen ohnehin schon. Kritisiert wurde vor allem, dass Zwischenfrüchte und stickstoffbindende Kulturen als Vorrangflächen zählten.

Zum Antragsjahr 2023 wurde Greening abgeschafft. Seine Bestandteile stecken heute in zwei Instrumenten: Die verpflichtenden Elemente wanderten in die GLÖZ-Standards der Konditionalität, die freiwillige Honorierung darüber hinausgehender Leistungen übernahmen die Öko-Regelungen.

Häufige Fragen

Was war Greening in der Landwirtschaft?

Die verpflichtende Umweltkomponente der Direktzahlungen von 2015 bis 2022, an die 30 % der Prämie gebunden waren.

Was waren die Hauptelemente des Greenings?

Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und ökologische Vorrangflächen auf mindestens 5 % der Ackerfläche.

Gibt es Greening noch?

Nein. Seit 2023 sind die verpflichtenden Teile in den GLÖZ-Standards aufgegangen, die freiwilligen in den Öko-Regelungen.

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