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Schrotmühle

Auch: Getreidemühle, Hammermühle, Quetsche, Schroter

Die Schrotmühle zerkleinert Getreide und Körnerleguminosen zu Futterschrot — die Grundlage der hofeigenen Futteraufbereitung.

Die Schrotmühle mahlt Getreide, Mais und Körnerleguminosen zu Schrot. Der Grund ist verdauungsphysiologisch: Ein ganzes Korn passiert den Verdauungstrakt von Schwein und Geflügel weitgehend unverwertet, weil die harte Schale nicht aufgeschlossen wird. Erst die Zerkleinerung macht die Stärke zugänglich.

Drei Bauarten mit unterschiedlichem Zweck:

Die Hammermühle schlägt das Korn mit rotierenden Schlägern gegen ein Siebkorb; die Lochweite des Siebes bestimmt die Feinheit. Sie ist robust, universell und die verbreitetste Bauart — aber staubintensiv und energiehungrig.

Die Walzenmühle oder Quetsche drückt das Korn zwischen zwei Walzen platt. Sie liefert ein sehr gleichmäßiges, gröberes Produkt bei deutlich geringerem Energiebedarf und ohne Feinstaub.

Die Scheibenmühle arbeitet zwischen zwei geriffelten Scheiben und liegt dazwischen.

Der Mahlgrad ist die eigentliche Kunst — und dabei wird am meisten falsch gemacht. Für Schweine gilt: nicht zu fein. Zu feines Schrot mit hohem Feinanteil erhöht nachweislich das Risiko von Magenulzera, weil die grobe Struktur fehlt, die den Mageninhalt schichtet. Empfohlen wird ein mittlerer Vermahlungsgrad um 600 bis 900 µm. Für Rinder genügt Quetschen; feines Mahlen ist hier sogar schädlich, weil die Stärke zu schnell im Pansen abgebaut wird und eine Pansenazidose auslöst.

Historisch lief die Schrotmühle am Göpel, später an der Lokomobile und heute am Elektromotor oder der Zapfwelle. Auf vielen Betrieben ist sie Teil einer kompletten Anlage mit Waage, Mischer und Silo — der hofeigenen Mischfutterherstellung, die gegenüber Zukauffutter erhebliche Kosten spart, dafür aber eigene Verantwortung mit sich bringt.

Rechtlich ist das kein Nebensache: Wer für den eigenen Bestand mischt, ist Futtermittelunternehmer im Sinne des EU-Futtermittelrechts. Daraus folgen Registrierungspflicht beim zuständigen Amt, Anforderungen an Hygiene und Rückverfolgbarkeit sowie Aufzeichnungen über zugekaufte Komponenten. Besondere Sorgfalt verlangt die Vermeidung von Verschleppung — Reste einer Mischung mit Zusatzstoffen dürfen nicht unkontrolliert in die nächste geraten.

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