GAP-Strategieplan 2023–2027
Der GAP-Strategieplan ist die nationale Umsetzung der EU-Agrarpolitik. Jeder Mitgliedstaat legt darin fest, wie er die Mittel auf Direktzahlungen, Öko-Regelungen und ländliche Entwicklung verteilt.
Der GAP-Strategieplan ist das von der Europäischen Kommission genehmigte Programmdokument, mit dem jeder Mitgliedstaat die Gemeinsame Agrarpolitik für die Periode 2023 bis 2027 national ausgestaltet. Er ist der Grund, warum sich Fördersätze und Auflagen zwischen den Ländern erheblich unterscheiden, obwohl der Rahmen derselbe ist.
Deutschland — der GAP-Strategieplan verteilt jährlich rund sechs Milliarden Euro:
*Erste Säule (Direktzahlungen):*
- Einkommensgrundstützung — 152,44 €/ha (Antragsjahr 2025).
- Umverteilungseinkommensstützung — 68,05 €/ha für den 1. bis 40., 40,83 €/ha für den 41. bis 60. Hektar.
- Junglandwirteförderung — 120,64 €/ha, höchstens 120 ha.
- Öko-Regelungen — sieben Maßnahmen, für die nach § 19 GAP-Direktzahlungen-Gesetz 25 % der maßgeblichen Direktzahlungsmittel vorgesehen sind.
- Gekoppelte Einkommensstützung — Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen.
*Zweite Säule (ländliche Entwicklung):* Die Länder setzen sie über eigene Programme um — Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Ökolandbauförderung, Investitionsförderung, Tierwohlmaßnahmen und Vertragsnaturschutz.
Österreich — der Strategieplan setzt stärker auf die zweite Säule, was zur kleinstrukturierten und stark von Grünland und Bergland geprägten Landwirtschaft passt:
- Basiszahlung 207,64 €/ha Heimgut, 38,18 €/ha Almweide (Antragsjahr 2025).
- Umverteilung 45,54 beziehungsweise 22,77 €/ha für die ersten 40 Hektar.
- Junglandwirte 67,10 €/ha.
- ÖPUL als umfangreiches Agrarumweltprogramm mit hoher Beteiligung.
- Ausgleichszulage nach dem Berghöfekataster, der die Bewirtschaftungserschwernis abbildet.
Für die Praxis heißt das vor allem: Die maßgeblichen Regeln stehen nicht in der EU-Verordnung, sondern im nationalen Strategieplan und den darauf gestützten Richtlinien — in Deutschland zusätzlich in den Programmen der einzelnen Bundesländer. Wer Flächen über Landesgrenzen hinweg bewirtschaftet, muss mit unterschiedlichen Auflagen und Sätzen rechnen.