Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM)
Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind mehrjährige freiwillige Verpflichtungen der zweiten Säule für umweltschonende Bewirtschaftung — mit höheren Sätzen, aber strengeren Auflagen als die Öko-Regelungen.
Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM, teils AUKM) sind Förderprogramme der zweiten Säule der GAP. Anders als die Öko-Regelungen, die jährlich neu gewählt werden, verpflichtet sich der Betrieb hier für mehrere Jahre — üblicherweise fünf.
In Deutschland werden sie von den Ländern ausgestaltet, die Programme heißen je nach Land unterschiedlich (etwa KULAP in Bayern und Thüringen, FAKT in Baden-Württemberg, AUKM in Niedersachsen). Typische Maßnahmen:
- Extensive Grünlandnutzung — späte Schnittzeitpunkte nach der Brut, begrenzter Viehbesatz.
- Blühflächen und Blühstreifen — mehrjährig, mit vorgegebenen Mischungen.
- Ökologischer Landbau — Einführung und Beibehaltung, gestaffelt nach Kultur.
- Umwandlung von Acker in Grünland — Ausgleich für den Ertragsverzicht.
- Erhalt von Streuobstwiesen.
- Gewässerschutz — Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutz in Randstreifen.
In Österreich übernimmt diese Rolle das ÖPUL mit den Basismodulen UBB und Biologische Wirtschaftsweise sowie zahlreichen Zuschlägen; die Prämien nennen die ÖPUL-Merkblätter der AMA.
Die Regeln:
- Mehrjährige Bindung — wer vorzeitig aussteigt, muss die bereits erhaltenen Zahlungen in der Regel zurückzahlen.
- Kombinierbarkeit — nicht alle Maßnahmen lassen sich miteinander oder mit Öko-Regelungen kombinieren; die Programme enthalten Ausschlusslisten.
- Vor-Ort-Kontrollen ergänzend zur Satellitenüberwachung.
Für wen sich das lohnt: Betriebe mit langfristiger Ausrichtung auf Grünland, Ökolandbau oder Gewässerschutz. Für einen intensiv wirtschaftenden Ackerbaubetrieb ist der Verwaltungsaufwand oft höher als der Zusatzertrag gegenüber den Öko-Regelungen — die Empfehlung lautet, zunächst die Öko-Regelungen auszuschöpfen und AUM gezielt dort zu ergänzen, wo sie zur Betriebsstruktur passen.