Sammelantrag
Auch: Mehrfachantrag, MFA, Flächenantrag, Agrarantrag
Der Sammelantrag ist der jährliche Förderantrag, der alle flächenbezogenen Zahlungen bündelt — Einkommensgrundstützung, Umverteilung, Junglandwirte, Öko-Regelungen und Ausgleichszulage.
Der Sammelantrag — in Österreich Mehrfachantrag Flächen (MFA) — ist der zentrale jährliche Förderantrag. Er bündelt sämtliche flächenbezogenen Zahlungen in einem Vorgang, statt sie einzeln beantragen zu lassen.
Was er enthält:
- Betriebsdaten und Betriebsnummer.
- Flächenverzeichnis — alle bewirtschafteten Schläge mit Feldblockbezug, Nutzungsart und Kultur.
- Einkommensgrundstützung und Umverteilungseinkommensstützung.
- Öko-Regelungen — die Auswahl der Maßnahmen ist jährlich neu zu treffen.
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
- Gekoppelte Einkommensstützung — Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen; in Österreich der Almauftrieb.
- Junglandwirteförderung.
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beziehungsweise ÖPUL-Maßnahmen (mehrjährige Verpflichtungen).
Antragstellung:
- Frist: in Deutschland üblicherweise der 15. Mai, in Österreich Mitte April; verspätete Anträge werden mit einem Abschlag je Werktag belegt.
- Weg: ausschließlich elektronisch — in Deutschland über das Portal des jeweiligen Bundeslandes (etwa FIONA, iBALIS, ELAN, Agrarantrag), in Österreich über eAMA.
- Unterstützung: die Landwirtschaftskammern und die Ämter für Landwirtschaft beraten; daneben gibt es private Antragsteller.
Nach der Antragstellung:
- Frühjahr und Sommer: Abgleich der Angaben mit dem Referenzsystem und flächenmonitoring per Satellit (Copernicus/Sentinel) — Abweichungen werden dem Betrieb zur Klärung vorgelegt, häufig mit der Möglichkeit einer Nachmeldung per Foto-App.
- Ab Dezember: Auszahlung der Direktzahlungen.
- Sanktionen: Bei fehlerhaften Angaben oder Verstößen gegen die Konditionalität drohen Kürzungen und Rückforderungen.