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Förderung und Markt

Sammelantrag

Auch: Mehrfachantrag, MFA, Flächenantrag, Agrarantrag

Der Sammelantrag ist der jährliche Förderantrag, der alle flächenbezogenen Zahlungen bündelt — Einkommensgrundstützung, Umverteilung, Junglandwirte, Öko-Regelungen und Ausgleichszulage.

Der Sammelantrag — in Österreich Mehrfachantrag Flächen (MFA) — ist der zentrale jährliche Förderantrag. Er bündelt sämtliche flächenbezogenen Zahlungen in einem Vorgang, statt sie einzeln beantragen zu lassen.

Was er enthält:

  • Betriebsdaten und Betriebsnummer.
  • Flächenverzeichnis — alle bewirtschafteten Schläge mit Feldblockbezug, Nutzungsart und Kultur.
  • Einkommensgrundstützung und Umverteilungseinkommensstützung.
  • Öko-Regelungen — die Auswahl der Maßnahmen ist jährlich neu zu treffen.
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
  • Gekoppelte Einkommensstützung — Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen; in Österreich der Almauftrieb.
  • Junglandwirteförderung.
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beziehungsweise ÖPUL-Maßnahmen (mehrjährige Verpflichtungen).

Antragstellung:

  • Frist: in Deutschland üblicherweise der 15. Mai, in Österreich Mitte April; verspätete Anträge werden mit einem Abschlag je Werktag belegt.
  • Weg: ausschließlich elektronisch — in Deutschland über das Portal des jeweiligen Bundeslandes (etwa FIONA, iBALIS, ELAN, Agrarantrag), in Österreich über eAMA.
  • Unterstützung: die Landwirtschaftskammern und die Ämter für Landwirtschaft beraten; daneben gibt es private Antragsteller.

Nach der Antragstellung:

  • Frühjahr und Sommer: Abgleich der Angaben mit dem Referenzsystem und flächenmonitoring per Satellit (Copernicus/Sentinel) — Abweichungen werden dem Betrieb zur Klärung vorgelegt, häufig mit der Möglichkeit einer Nachmeldung per Foto-App.
  • Ab Dezember: Auszahlung der Direktzahlungen.
  • Sanktionen: Bei fehlerhaften Angaben oder Verstößen gegen die Konditionalität drohen Kürzungen und Rückforderungen.
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