Einkommensgrundstützung
Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ist die wichtigste Direktzahlung der GAP — sie wird auf alle förderfähigen Hektar gezahlt und löste die frühere Basisprämie ab.
Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EU-Kürzel BISS — Basic Income Support for Sustainability) ist die Basis der Direktzahlungen der ersten Säule. Sie wird auf jeden förderfähigen Hektar gezahlt, der im Referenzsystem (Feldblockkataster) geführt wird, und ersetzte zum Antragsjahr 2023 die frühere Basisprämie.
Deutschland: 152,44 €/ha für das Antragsjahr 2025 (endgültiger Einheitsbetrag, bekannt gemacht im Bundesanzeiger) — 2023 lag er noch bei 170,93 €/ha. Der Betrag sinkt vor allem, weil Deutschland einen von Jahr zu Jahr steigenden Anteil der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umschichtet: 10 % für 2023, 11 % für 2024, 12,5 % für 2025 und 15 % für 2026 (§ 3 GAP-Direktzahlungen-Gesetz).
Österreich: 207,64 €/ha Heimgutfläche und 38,18 €/ha Almweidefläche für das Antragsjahr 2025 (Einheitsbeträge der AMA).
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Aktiver Landwirt — tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit, nicht bloßes Halten von Flächen.
- Sammelantrag — einmal jährlich, in Deutschland über das Portal des jeweiligen Bundeslandes, in Österreich über eAMA; Frist in Deutschland üblicherweise der 15. Mai, in Österreich der 15. April.
- Mindestfläche — je nach Mitgliedstaat ein Hektar oder ein Mindestbetrag.
- Konditionalität — Einhaltung der GLÖZ-Standards und der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).
Ausgezahlt wird in der Regel ab Dezember des Antragsjahres. Werden bei einer Kontrolle Abweichungen festgestellt, drohen Kürzungen und die Rückforderung bereits gezahlter Beträge.