GLÖZ-Standards
Die GLÖZ-Standards (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) sind die verpflichtenden Mindestanforderungen für jeden Empfänger von Direktzahlungen. Verstöße führen zu Kürzungen.
GLÖZ steht für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (EU-weit GAEC — Good Agricultural and Environmental Conditions). Zusammen mit den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) bilden die GLÖZ-Standards die Konditionalität, die jeder Empfänger von Direktzahlungen einhalten muss. Sie löste ab 2023 das frühere Cross Compliance ab.
Die neun Standards:
- GLÖZ 1: Erhalt des Dauergrünlands — das Verhältnis zur landwirtschaftlichen Fläche darf gegenüber dem Referenzjahr nicht um mehr als 5 % sinken.
- GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Mooren.
- GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern.
- GLÖZ 4: Pufferstreifen entlang von Gewässern — in Deutschland 3 Meter ab Böschungsoberkante ohne Pflanzenschutz- und Düngemittel.
- GLÖZ 5: Erosionsschutz — Bewirtschaftungsauflagen auf erosionsgefährdeten Hängen, in Deutschland nach den Kulissen CC-Wasser und CC-Wind.
- GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung in der sensibelsten Jahreszeit — in Deutschland auf mindestens 80 % der Ackerfläche nach der Ernte der Hauptkultur bis zum 31. Dezember, etwa durch Winterkulturen, Zwischenfrüchte oder Stoppelbrachen.
- GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland — in Deutschland auf jeder Fläche mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen innerhalb von drei Jahren und auf mindestens 33 % des Ackerlands ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur oder eine Zwischenfrucht vor erneutem Anbau.
- GLÖZ 8: Erhalt von Landschaftselementen und das Verbot, Hecken und Bäume während der Brutzeit zu schneiden. Die Pflicht, einen Mindestanteil des Ackerlands als nichtproduktive Fläche bereitzustellen, galt in Deutschland nur bis Ende 2024.
- GLÖZ 9: Umbruchverbot für umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten.
Bei Verstößen wird die Direktzahlung gekürzt — je nach Schwere, Ausmaß und Dauer typischerweise um 1 bis 5 %, bei Vorsatz auch deutlich mehr, im Wiederholungsfall zusätzlich.
Kontrolliert wird über Vor-Ort-Kontrollen bei einem Teil der Betriebe sowie über die flächendeckende Satellitenüberwachung, die Verstöße gegen Bodenbedeckung und Fruchtwechsel aus der Ferne erkennt.