Großvieheinheit (GV)
Die Großvieheinheit ist die Rechengröße, mit der Tierbestände unterschiedlicher Arten vergleichbar gemacht werden — 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht.
Die Großvieheinheit (GV) ist eine Umrechnungsgröße: 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht. Damit lassen sich Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel auf einen gemeinsamen Nenner bringen und Bestände sinnvoll vergleichen.
Gebräuchliche Umrechnungsschlüssel:
| Tierkategorie | GV |
|---|---|
| Milchkuh, Zuchtbulle | 1,0 |
| Jungrind über 1 Jahr | 0,6 bis 0,7 |
| Kalb bis 1/2 Jahr | 0,3 |
| Zuchtsau mit Ferkeln | 0,3 |
| Mastschwein | 0,12 |
| Schaf, Ziege | 0,1 |
| Legehenne | 0,0034 |
Wozu die Größe im Alltag gebraucht wird, ist der eigentliche Punkt: Fast alle Vorgaben zur Tierhaltung sind nicht in Tierzahlen, sondern in GV je Hektar formuliert — die Besatzdichte.
Sie entscheidet über die Einhaltung der Obergrenze von 170 kg Stickstoff aus organischer Düngung je Hektar und Jahr nach Düngeverordnung, über die im Ökolandbau zulässige Höchstbesatzdichte von 2 GV je Hektar, über die Einstufung als landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betrieb im Bau- und Steuerrecht, über die Schwellen des Immissionsschutz- und Genehmigungsrechts sowie über die Bemessung mancher Förderungen und der Beiträge zur Tierseuchenkasse.
Eine grobe, aber im Kopf brauchbare Faustzahl: 1 GV erzeugt rund 80 bis 100 kg Stickstoff im Wirtschaftsdünger je Jahr. Wer also 170 kg N/ha nicht überschreiten will, landet ohne Gülleabgabe bei etwa zwei GV je Hektar.
Häufige Fragen
Wie wird die Großvieheinheit berechnet?
1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht; je Tierkategorie gelten feste Umrechnungsschlüssel — eine Milchkuh 1,0 GV, ein Mastschwein 0,12 GV.
Wozu dient die Großvieheinheit?
Zur Berechnung der Besatzdichte je Hektar, an der Düngeverordnung, Ökoverordnung sowie Bau- und Genehmigungsrecht anknüpfen.