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Recht und Normen

Natura 2000

Auch: FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, SPA

Natura 2000 ist das europäische Schutzgebietsnetz. Für Landwirte bedeutet es Auflagen — Umbruchverbot für Grünland, Einschränkungen bei Dünger und Pflanzenschutz — zugleich aber höhere Fördersätze.

Natura 2000 ist das Netz von Schutzgebieten der EU, gegründet auf zwei Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992) und die Vogelschutzrichtlinie (1979). Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt in den Lebensräumen und für die Arten von europäischer Bedeutung.

Zwei Gebietstypen:

  • FFH-Gebiete — Schutz von Lebensraumtypen sowie Pflanzen- und Tierarten außer Vögeln.
  • Vogelschutzgebiete (SPA) — Brut- und Rastgebiete gefährdeter Vogelarten.

Zum Umfang: In Deutschland umfasst Natura 2000 rund 15,5 % der Landfläche, in Österreich etwa 15 % — in beiden Ländern liegt ein erheblicher Teil auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem auf Grünland.

Was das für den Betrieb bedeutet:

  • Umbruchverbot für Dauergrünland — der GLÖZ-9-Standard gilt hier absolut, strenger als außerhalb.
  • Auflagen zu Dünger und Pflanzenschutz — je nach Gebietsverordnung Einschränkungen oder Verbote.
  • Schnittzeitpunkte — in Wiesenbrütergebieten häufig erst nach dem 15. Juni oder später, damit Kiebitz, Braunkehlchen und Wachtelkönig ausbrüten können.
  • Verschlechterungsverbot — jede Maßnahme, die den Erhaltungszustand verschlechtern könnte, ist mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.

Dem stehen Fördermöglichkeiten gegenüber:

  • Natura-2000-Ausgleich — eine eigene Zahlung der zweiten Säule für die aus der Gebietsverordnung folgenden Bewirtschaftungsnachteile.
  • Höhere Sätze bei den Agrarumweltmaßnahmen für Flächen im Schutzgebiet.
  • Vertragsnaturschutz — Verträge mit der Naturschutzverwaltung über konkrete Pflegeleistungen.

‼️ Vor Kauf oder Pacht einer Fläche im Natura-2000-Gebiet lohnt der Blick in die Gebietsverordnung und den Managementplan — die Auflagen können den wirtschaftlichen Wert der Fläche erheblich verändern.

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