Natura 2000
Natura 2000 ist das europäische Schutzgebietsnetz. Für Landwirte bedeutet es Auflagen — Umbruchverbot für Grünland, Einschränkungen bei Dünger und Pflanzenschutz — zugleich aber höhere Fördersätze.
Natura 2000 ist das Netz von Schutzgebieten der EU, gegründet auf zwei Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992) und die Vogelschutzrichtlinie (1979). Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt in den Lebensräumen und für die Arten von europäischer Bedeutung.
Zwei Gebietstypen:
- FFH-Gebiete — Schutz von Lebensraumtypen sowie Pflanzen- und Tierarten außer Vögeln.
- Vogelschutzgebiete (SPA) — Brut- und Rastgebiete gefährdeter Vogelarten.
Zum Umfang: In Deutschland umfasst Natura 2000 rund 15,5 % der Landfläche, in Österreich etwa 15 % — in beiden Ländern liegt ein erheblicher Teil auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem auf Grünland.
Was das für den Betrieb bedeutet:
- Umbruchverbot für Dauergrünland — der GLÖZ-9-Standard gilt hier absolut, strenger als außerhalb.
- Auflagen zu Dünger und Pflanzenschutz — je nach Gebietsverordnung Einschränkungen oder Verbote.
- Schnittzeitpunkte — in Wiesenbrütergebieten häufig erst nach dem 15. Juni oder später, damit Kiebitz, Braunkehlchen und Wachtelkönig ausbrüten können.
- Verschlechterungsverbot — jede Maßnahme, die den Erhaltungszustand verschlechtern könnte, ist mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.
Dem stehen Fördermöglichkeiten gegenüber:
- Natura-2000-Ausgleich — eine eigene Zahlung der zweiten Säule für die aus der Gebietsverordnung folgenden Bewirtschaftungsnachteile.
- Höhere Sätze bei den Agrarumweltmaßnahmen für Flächen im Schutzgebiet.
- Vertragsnaturschutz — Verträge mit der Naturschutzverwaltung über konkrete Pflegeleistungen.
‼️ Vor Kauf oder Pacht einer Fläche im Natura-2000-Gebiet lohnt der Blick in die Gebietsverordnung und den Managementplan — die Auflagen können den wirtschaftlichen Wert der Fläche erheblich verändern.