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Förderung und Markt

Investitionsförderung (AFP)

Auch: AFP, Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Investitionsförderung, LIP

Die Investitionsförderung bezuschusst Investitionen in Ställe, Technik und Anlagen. Der Zuschuss beträgt je nach Programm 20 bis 40 % der förderfähigen Kosten, mit Aufschlägen für Junglandwirte und besonderes Tierwohl.

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist das wichtigste Investitionsprogramm der zweiten Säule. In Deutschland heißt sie Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und wird über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz von Bund und Ländern getragen; in Österreich ist es die Investitionsförderung nach der LE-Sonderrichtlinie, abgewickelt über die AMA.

Was gefördert wird:

  • Stallbauten — Neubau und Umbau, insbesondere mit erhöhten Tierwohlstandards.
  • Anlagen zur Lagerung — Güllelager, Fahrsilos, Lagerhallen, Getreidetrocknung.
  • Emissionsmindernde Technik — bodennahe Gülleausbringung, Abluftreinigung.
  • Anlagen zur Bewässerung und zum Erosionsschutz.
  • Digitalisierung und Präzisionstechnik — teils über eigene Programmteile.

‼️ Wichtige Einschränkung: Reine Maschinenkäufe wie Traktoren oder Mähdrescher sind im AFP grundsätzlich nicht förderfähig. Gefördert werden bauliche Investitionen und fest installierte Technik. Für einzelne Maschinen gibt es eigene, engere Programme — etwa die Förderung emissionsarmer Ausbringtechnik.

Fördersätze:

  • Basisförderung: in der Regel 20 %, bei besonderer Tierwohlausrichtung bis 40 % der förderfähigen Kosten.
  • Junglandwirtezuschlag für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter bis 40 Jahre in den ersten Jahren.
  • Ober- und Untergrenzen je Vorhaben und Förderperiode, die sich zwischen den Bundesländern beziehungsweise Programmen unterscheiden.

Der Ablauf:

  1. Planung mit Kostenschätzung und Nachweis der Wirtschaftlichkeit (Prosperitätsprüfung).
  2. Antrag vor Beginn des Vorhabens.
  3. ‼️ Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn — wer vor dem Bewilligungsbescheid bestellt oder baut, verliert den Anspruch vollständig. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler.
  4. Bewilligung, dann Umsetzung innerhalb der gesetzten Frist.
  5. Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen.
  6. Zweckbindung über mehrere Jahre — eine vorzeitige Veräußerung führt zur Rückforderung.

Die Beratung durch die Landwirtschaftskammer oder ein spezialisiertes Büro ist üblich; die Antragsunterlagen sind umfangreich und die Bewertungskriterien unterscheiden sich je Bundesland und Programmjahr.

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