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Imkerei

Imkerverbände und Meldepflichten

Auch: Deutscher Imkerbund, D.I.B., Biene Österreich, Bestandsmeldung

Wer Bienen hält, muss den Bestand amtlich melden; die fachliche Vertretung übernehmen der Deutsche Imkerbund in Deutschland und Biene Österreich in Österreich.

Die Bienenhaltung ist meldepflichtig — unabhängig davon, ob sie gewerblich oder als Hobby betrieben wird. In Deutschland ist der Beginn der Haltung nach der Bienenseuchen-Verordnung dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen; zusätzlich ist der Bestand jährlich bei der Tierseuchenkasse des Bundeslandes zu melden, die im Seuchenfall Entschädigungen leistet. In Österreich sind Bienenstände und Völkerzahlen jährlich bis Ende April im Veterinärinformationssystem VIS zu erfassen.

Die Interessenvertretung übernimmt in Deutschland der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) mit seinen Landesverbänden und rund einer Million betreuter Völker. Er vergibt zugleich das bekannte Warenzeichen für das Einheitsglas, dessen Qualitätsanforderungen — etwa höchstens 18 % Wassergehalt und begrenzte Erwärmung — deutlich über der Honigverordnung liegen. In Österreich ist Biene Österreich der Dachverband von Österreichischem Imkerbund und Biene Österreich Erwerbsimkerbund.

Die Zucht organisieren in Deutschland die Landesverbände gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Toleranzzucht; die Leistungsprüfungen laufen über die zentrale Datenbank beebreed des Länderinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf. Geprüft werden Honigertrag, Sanftmut, Wabensitz, Schwarmneigung und die Varroatoleranz über den Merkmalskomplex VSH.

Förderung erhalten Imker über das nationale Bienenprogramm im Rahmen des GAP-Strategieplans — etwa Zuschüsse zu Geräten, zur Bekämpfung der Varroose, zur Königinnenzucht und zur Analytik.

Externe Quelle: Deutscher Imkerbund
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