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Förderung und Markt

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Auch: Ausgleichszulage, AZ, ANC

Die Ausgleichszulage entschädigt Betriebe in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen — Berglagen, flachgründige Böden, ungünstiges Klima — für ihre höheren Bewirtschaftungskosten.

Die Ausgleichszulage (EU-Kürzel ANC, areas with natural constraints) ist eine Flächenprämie der zweiten Säule für Betriebe, die in Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen wirtschaften: Berggebiete, Regionen mit kurzer Vegetationszeit, Hanglagen oder schwierigen Böden. Sie gleicht Mehrkosten und Ertragsnachteile aus und hält damit die Bewirtschaftung in Lagen aufrecht, die sonst aufgegeben würden.

In Deutschland wird die Ausgleichszulage von den Bundesländern ausgestaltet und über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) mitfinanziert — Fördersätze und Abgrenzung unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.

Österreich hat wegen seines hohen Berggebietsanteils das dichteste System: Die Höhe richtet sich nach den Punkten des Berghöfekatasters (BHK), das die Erschwernis jedes einzelnen Hofes bewertet — Hangneigung, Seehöhe, Wegverhältnisse, Klima. Die Zahlung ist zudem flächendegressiv.

Häufige Fragen

Wozu dient die Ausgleichszulage?

Sie entschädigt Betriebe in benachteiligten Gebieten für höhere Kosten und geringere Erträge und erhält so die Bewirtschaftung.

Welche Gebiete sind förderfähig?

Berggebiete und Regionen mit naturbedingten Nachteilen wie kurzer Vegetationszeit, starker Hangneigung oder schwierigen Böden.

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