Dauergrünland
Dauergrünland ist eine Fläche mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen, die fünf Jahre oder länger nicht in die Fruchtfolge einbezogen war. Eine eigene Nutzungsart mit besonderem Schutz.
Dauergrünland ist eine Fläche mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen, die seit mindestens fünf Jahren nicht mehr Teil der Fruchtfolge war — also weder umgebrochen noch mit einer anderen Kultur bestellt wurde. Im Referenzsystem ist es eine eigene Nutzungsart, getrennt vom Ackerland.
Die Regeln der GAP 2023–2027:
- Umbruchverbot — Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgebrochen werden, und in der Regel nur gegen Anlage einer Ersatzfläche. Der GLÖZ-Standard 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche zu erhalten; sinkt es um mehr als 5 %, greifen Wiederansaatpflichten.
- Umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten — absolutes Umbruchverbot (GLÖZ 9).
- Mindesttätigkeit — wird die Fläche nicht beweidet, ist mindestens ein jährlicher Schnitt oder Mulchgang nötig, damit sie förderfähig bleibt.
- Öko-Regelungen — für Dauergrünland gibt es in Deutschland eigene Maßnahmen: ÖR 1d (Altgrasstreifen), ÖR 4 (Extensivierung des gesamten Dauergrünlands) und ÖR 5 (Kennarten).
- Benachteiligte Gebiete — Grünland in Berggebieten erhält die höchsten Ausgleichszulagen; in Österreich richtet sie sich nach der Erschwernis über den Berghöfekataster.
Dauergrünland hat hohen ökologischen Wert — Artenvielfalt, Wasserrückhalt und Kohlenstoffspeicherung im Boden. Ein Umbruch setzt große Mengen gebundenen Kohlenstoffs frei, weshalb der Schutz europaweit verankert ist.