Wartezeit
Die Wartezeit ist die Zeitspanne, die zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte einzuhalten ist.
Die Wartezeit legt fest, wie viele Tage zwischen der letzten Behandlung und der Ernte vergehen müssen. Sie ist so bemessen, dass die Rückstände bis zur Ernte unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalt (MRL) nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 abgebaut sind.
Sie ist keine Empfehlung, sondern Bestandteil der Zulassung. Die Wartezeit steht mittelspezifisch und kulturspezifisch in der Gebrauchsanleitung; dasselbe Mittel kann in Weizen 35 Tage und in Kartoffeln 14 Tage haben. Verbindlich sind allein die Angaben im Zulassungsregister von BVL beziehungsweise BAES.
Einige Kennzeichnungen sind häufig missverstanden: „F" bedeutet, dass die Wartezeit durch die Anwendungsbestimmungen abgedeckt ist — etwa weil die Anwendung so früh liegt, dass eine gesonderte Frist entbehrlich ist. „N.A." heißt nicht anwendbar, nicht „keine Wartezeit".
Neben der Erntewartezeit gibt es zwei weitere Fristen, die im Alltag oft untergehen: die Wiederbetretungsfrist für Beschäftigte, bis der Bestand ohne Schutzausrüstung betreten werden darf, und bei Grünland die Wartezeit bis zur Beweidung oder Schnittnutzung.
Wer die Wartezeit nicht einhält, riskiert nicht nur ein Bußgeld nach dem Pflanzenschutzgesetz, sondern auch Kürzungen bei den Direktzahlungen über die Konditionalität sowie — praktisch am schmerzhaftesten — die Zurückweisung der Partie durch den Abnehmer nach dessen Rückstandsanalyse.
Häufige Fragen
Wie wird die Wartezeit berechnet?
Von der letzten Anwendung des Mittels bis zur Ernte, in Tagen; maßgeblich ist die Angabe in der Gebrauchsanleitung.
Warum gibt es Wartezeiten?
Damit die Rückstände bis zur Ernte unter den gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt sinken.