Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammern sind die berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaften der Landwirtschaft — sie beraten, bilden aus und vertreten die Interessen des Berufsstands.
Die Interessenvertretung der Landwirtschaft ist im deutschsprachigen Raum zweigeteilt: in Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Verbände als freiwillige Zusammenschlüsse.
Deutschland:
- Landwirtschaftskammern bestehen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hamburg und Bremen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen die Mitgliedschaft der Betriebe gesetzlich begründet ist. In den übrigen Ländern übernehmen die Landesanstalten und Ämter für Landwirtschaft diese Aufgaben.
- Der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesbauernverbänden ist die freiwillige politische Interessenvertretung.
Österreich:
- Die Landwirtschaftskammern der Bundesländer und die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) als Dachorganisation. Die Mitgliedschaft ist auch hier gesetzlich, die Kammern werden von den Landwirten in Kammerwahlen bestimmt.
Die Aufgaben der Kammern:
- Beratung — Betriebswirtschaft, Pflanzenbau, Tierhaltung, Förderanträge, Bauen, Recht.
- Ausbildung — Berufsausbildung, Meisterprüfung, Sachkundenachweise für Pflanzenschutz und Tierhaltung.
- Hoheitliche Aufgaben — je nach Land etwa die Buchführung, Bodenuntersuchungen und die Mitwirkung bei Förderverfahren.
- Versuchswesen — Landessortenversuche, deren Ergebnisse die Grundlage regionaler Sortenempfehlungen sind.
- Interessenvertretung gegenüber Land, Bund und der EU, in Brüssel über den Dachverband COPA-COGECA.
Warum das für den Betrieb zählt: Die Landessortenversuche und die regionalen Anbauempfehlungen der Kammern sind für Sortenwahl und Pflanzenschutz die belastbarste unabhängige Datengrundlage — im Unterschied zu Herstellerangaben. Auch die Beratung bei Förderanträgen und beim Bauen wird intensiv genutzt.
Daneben gibt es fachliche Verbände (Erzeugerringe, Maschinenringe, Zuchtverbände) sowie Interessenvertretungen mit anderer Ausrichtung, etwa die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die stärker kleinere und bäuerliche Betriebe vertritt.