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Agrarumweltprogramm Österreich · Stand Antragsjahr 2025/2026

ÖPUL 2023 — Prämien je Hektar

Das österreichische Agrarumweltprogramm ist modular: Ein Betrieb wählt ein Basismodul — UBB oder Bio — und ergänzt es um weitere Maßnahmen und Zuschläge. Unten die Entwicklung der beiden Basismodule seit 2023, die aktuellen Sätze der wichtigsten Maßnahmen und die Neuerungen ab 2025.

Ältere Übersichten zeigen meist die Sätze von 2023. Seit dem Antragsjahr 2024 liegen die Prämien der klassischen Agrarumweltmaßnahmen um 8 % höher (Impulsprogramm), die Basismodule auf dem Acker stiegen 2025 noch einmal. Die Öko-Regelungen innerhalb von ÖPUL wurden nicht erhöht — sie werden mit Prämienbändern bezahlt. Bei jeder Tabelle steht, ab wann der Satz gilt.
UBB Acker · ab 2025 85 €/ha
Bio Acker · ab 2025 235 €/ha
Bio Grünland · ab 2024 bis 232,2 €/ha
Agroforststreifen · ab 2025 600–800 €/ha

Entwicklung der Basismodule auf dem Acker

Hier sieht man beide Erhöhungen: 2024 durch das Impulsprogramm, 2025 durch die Anhebung der Acker-Basismodule.

Basismodul (Ackerflächen)20232024ab 2025
UBB — Basismodulprämie Ackerflächen 70 €/ha 75,6 €/ha 85 €/ha
Biologische Wirtschaftsweise — Basismodulprämie Ackerflächen 205 €/ha 221,4 €/ha 235 €/ha

Prämien der einzelnen Maßnahmen

Basismodule im Grünland

Sätze ab dem Antragsjahr 2024.

MaßnahmePrämieAnmerkung
UBB — Grünland, tierhaltender Betrieb 75,6 €/ha
UBB — Grünland, nicht-tierhaltender Betrieb 27 €/ha
Bio — Grünland, tierhaltend unter 1,40 RGVE/ha 232,2 €/ha höchster Grünlandsatz
Bio — Grünland, tierhaltend ab 1,40 RGVE/ha 221,4 €/ha
Bio — Grünland, nicht-tierhaltender Betrieb 75,6 €/ha

Acker, Boden und Wasser

Sätze ab dem Antragsjahr 2024 (Impulsprogramm eingerechnet).

MaßnahmePrämieAnmerkung
Erosionsschutz Acker — Mulchsaat 54 €/ha bei Reihenkulturen wie Mais, Rüben, Soja, Sonnenblumen
Erosionsschutz Acker — Direktsaat oder Strip-Till 86,4 €/ha
Erosionsschutz Acker — Anhäufungen bei Kartoffeln 162 €/ha nicht mit Mulch- oder Direktsaat auf derselben Fläche
Erosionsschutz Acker — begrünte Abflusswege 594 €/ha
Erosionsschutz Acker — Untersaaten 81 €/ha plus 16,2 €/ha bei Bio; Mais und Sorghum ab 2025
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker — Basisprämie 54 €/ha 27 €/ha bei Teilnahme an Bio oder „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“
Humuserhalt und Bodenschutz — Grünland unter 18 % Hangneigung 32,4 – 108 €/ha gestaffelt nach Grünlandzahl (bis 20 / 20–30 / 30–40 / ab 40)

Öko-Regelungen innerhalb von ÖPUL

Prämienbänder — garantiert ist der untere Wert; keine Erhöhung durch das Impulsprogramm.

MaßnahmePrämieAnmerkung
Begrünung Zwischenfruchtanbau — Variante 1 180 – 220 €/ha Prämienband, garantiert ist der untere Wert
Begrünung Zwischenfruchtanbau — Variante 2 171 – 209 €/ha
Begrünung Zwischenfruchtanbau — Variante 4 153 – 187 €/ha
Begrünung Zwischenfruchtanbau — Variante 5 135 – 165 €/ha
Begrünung Zwischenfruchtanbau — Varianten 3 und 6 108 – 132 €/ha
Begrünung Zwischenfruchtanbau — Variante 7 81 – 99 €/ha
Nichtproduktive Ackerflächen 350 – 450 €/ha ab 2025, höchstens 4 % der Ackerfläche
Agroforststreifen 600 – 800 €/ha ab 2025

Neue Zuschläge ab 2025

Sätze ab dem Antragsjahr 2025.

MaßnahmePrämieAnmerkung
UBB — Zuschlag Belassen von Altgrasflächen 150 €/ha
Zuschlag Pheromonfallen bei Zuckerrüben 150 €/ha
Bio — Neueinsaat von Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung 324 €/ha
Bio — Zuschlag für betriebsbezogene Transaktionskosten 400 €/Betrieb je Betrieb, nicht je Hektar
Almbewirtschaftung — Zuschlag Almweideplan 20 €/ha für die ersten 20 Hektar je Alm

Wie ÖPUL aufgebaut ist

Basismodul zuerst

Jeder teilnehmende Betrieb entscheidet sich für UBB oder für die biologische Wirtschaftsweise — beides zugleich geht nicht. Das Basismodul legt den Grundbetrag je Hektar fest, getrennt für Acker und Grünland.

Zuschläge und Einzelmaßnahmen

Erosionsschutz, Grundwasserschutz, Humuserhalt, Begrünung oder Pheromonfallen kommen je nach Betrieb dazu. Erst die Kombination ergibt, was ein Hektar tatsächlich bringt.

Grünland nach Tierbesatz

Im Grünland hängt der Satz davon ab, ob und wie viele Tiere gehalten werden. Bei Bio bekommen Betriebe unter 1,40 RGVE je Hektar am meisten — ein Anreiz für extensive Haltung.

Mehrjährig oder einjährig

Die Basismodule und Maßnahmen wie Erosionsschutz Acker, Grundwasserschutz oder Almbewirtschaftung sind Verpflichtungen bis Ende 2028. Andere laufen jeweils ein Kalenderjahr — darunter die Öko-Regelungen der ersten Säule: Begrünung, Tierwohl – Weide und die nichtproduktiven Ackerflächen.

Häufige Fragen

Was ist ÖPUL?

ÖPUL ist das österreichische Agrarumweltprogramm. Es bündelt die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule und — eine österreichische Besonderheit — auch einige Öko-Regelungen der ersten Säule, etwa die Begrünung von Ackerflächen, Tierwohl – Weide und seit 2025 die nichtproduktiven Ackerflächen. Die Teilnahme ist freiwillig; mehrjährige Verpflichtungen laufen bis 31. Dezember 2028.

Wie hoch ist die UBB-Prämie auf dem Acker?

Das Basismodul „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" brachte auf Ackerflächen 70 €/ha im Jahr 2023, 75,6 €/ha 2024 und seit 2025 85 €/ha. Auf das Basismodul kommen betriebsindividuell Zuschläge für zusätzliche Leistungen.

Wie hoch ist die Bio-Prämie?

Auf Ackerflächen 205 €/ha (2023), 221,4 €/ha (2024) und seit 2025 235 €/ha. Im Grünland entscheidet der Tierbesatz: Seit 2024 erhalten tierhaltende Betriebe unter 1,40 RGVE je Hektar 232,2 €/ha, ab 1,40 RGVE 221,4 €/ha und nicht-tierhaltende Betriebe 75,6 €/ha.

Warum sind viele Prämien seit 2024 höher?

Mit dem Impulsprogramm für die österreichische Landwirtschaft wurden ab dem Antragsjahr 2024 alle Prämiensätze der Maßnahmen nach Art. 70 und 72 der GAP-Strategieplan-Verordnung um 8 % angehoben. Nicht betroffen sind die Öko-Regelungen innerhalb von ÖPUL — Zwischenfruchtanbau, System Immergrün und Tierwohl – Weide —, die mit Prämienbändern aus dem EU-Agrargarantiefonds bezahlt werden. Die Basismodule auf dem Acker stiegen 2025 zusätzlich.

Was ist ab 2025 neu?

Vor allem die Öko-Regelung „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" mit Prämienbändern von 350 bis 450 €/ha beziehungsweise 600 bis 800 €/ha. Dazu kamen Zuschläge wie das Belassen von Altgrasflächen, Pheromonfallen bei Zuckerrüben, der Almweideplan sowie in der Bio-Maßnahme ein Zuschlag für betriebsbezogene Transaktionskosten von 400 € je Betrieb.

Was bedeutet „Prämienband"?

Bei den Öko-Regelungen innerhalb von ÖPUL steht der Betrag nicht von vornherein fest. Garantiert ist der untere Wert des Bandes; wie viel darüber hinaus gezahlt wird, hängt davon ab, wie viel Fläche österreichweit beantragt wird und wie viel Geld zur Verfügung steht.

Kann man UBB und Bio kombinieren?

Nein. Ein Betrieb wählt eines der beiden Basismodule. Beide lassen sich aber mit vielen weiteren ÖPUL-Maßnahmen verbinden, etwa mit Erosionsschutz, Grundwasserschutz oder der Begrünung von Ackerflächen.

Sind die Beträge verbindlich?

Die Sätze stammen aus der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 und den Informationsblättern der AMA. Was ein Betrieb tatsächlich erhält, hängt von der beantragten Fläche, der Einhaltung der Auflagen und bei Prämienbändern vom verfügbaren Budget ab. Verbindlich ist der Bescheid der AMA.