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Direktzahlungen in Österreich — Beträge je Hektar
Basiszahlung, Umverteilung auf die ersten 40 Hektar, Junglandwirte und Almauftriebsprämie: die von der AMA festgesetzten Einheitsbeträge für 2025, die vorläufigen Werte für 2026, die effektive Staffelung je Hektar und ein Rechner.
Prämienrechner — Heimgutfläche
Basiszahlung und Umverteilung für Heimgutflächen mit den Beträgen 2025. Almweideflächen, Junglandwirte und die Almauftriebsprämie sind nicht enthalten.
Überschlägige Rechnung. Abzüge aus Kontrollen, die Konditionalität und die Obergrenze von 100 000 € Basiszahlung je Betrieb sind nicht berücksichtigt.
Alle Zahlungsarten im Überblick
Flächenbezogene Zahlungen
| Zahlungsart | 2025 (endgültig) | 2026 (vorläufig) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Basiszahlung — Heimgutflächen | 207,64 €/ha | ca. 207 €/ha | Acker, Grünland und Dauerkulturen im Tal |
| Basiszahlung — Almweideflächen | 38,18 €/ha | ca. 38 €/ha | eigener, deutlich niedrigerer Satz |
| Umverteilungszahlung — 1. bis 20. Hektar | 45,54 €/ha | ca. 45 €/ha | zusätzlich, nur Heimgut |
| Umverteilungszahlung — 21. bis 40. Hektar | 22,77 €/ha | ca. 22 €/ha | halber Satz, ab dem 41. Hektar nichts |
| Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte | 67,10 €/ha | ca. 67 €/ha | höchstens 40 ha, höchstens 5 Jahre |
Almauftriebsprämie (gekoppelte Einkommensstützung)
| Zahlungsart | 2025 (endgültig) | 2026 (vorläufig) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Almauftriebsprämie — Kühe | 98,08 €/RGVE | ca. 98 €/RGVE | nur für aufgetriebene Tiere |
| Almauftriebsprämie — Mutterschafe und Mutterziegen | 98,08 €/RGVE | ca. 98 €/RGVE | nur für aufgetriebene Tiere |
| Almauftriebsprämie — Rinder ohne Kühe | 49,04 €/RGVE | ca. 49 €/RGVE | etwa Kalbinnen und Ochsen |
Effektiver Satz je Hektar nach Staffelung
Basiszahlung und Umverteilung zusammen, Heimgutflächen, Antragsjahr 2025.
| Flächenbereich | Basis + Umverteilung |
|---|---|
| 1. bis 20. Hektar | 253,18 €/ha |
| 21. bis 40. Hektar | 230,41 €/ha |
| ab dem 41. Hektar | 207,64 €/ha |
Was die einzelnen Zahlungen bedeuten
Basiszahlung
Die Grundlage des Systems: ein Betrag je förderfähigem Hektar, gebunden an die Konditionalität. Für Almweiden gilt ein eigener, viel niedrigerer Satz, weil eine Hochweide nicht dasselbe trägt wie ein Talbetrieb. Je Betrieb ist die Basiszahlung auf 100 000 € begrenzt; Lohnkosten lassen sich anrechnen.
Umverteilungszahlung
Ein Aufschlag für die ersten Hektar, der kleinere Betriebe stärkt — gerade in Österreich mit seinen vielen kleinen Höfen. Bis 20 Hektar voll, vom 21. bis zum 40. Hektar zur Hälfte, darüber nichts. Almweideflächen zählen nicht mit.
Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Ein Zuschlag je Hektar für den Einstieg in die Landwirtschaft: Altersgrenze 40 Jahre im Jahr der Aufnahme, Ausbildung spätestens zwei Jahre danach. Höchstens 40 Hektar, höchstens fünf Jahre hintereinander.
Almauftriebsprämie
Die einzige an Tiere gekoppelte Direktzahlung: Sie gibt es nur für Kühe, übrige Rinder sowie Mutterschafe und Mutterziegen, die auf eine Alm getrieben werden. Kühe und Muttertiere erhalten je RGVE doppelt so viel wie die übrigen Rinder.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Basiszahlung in Österreich?
Für das Antragsjahr 2025 hat die AMA 207,64 € je Hektar Heimgutfläche festgesetzt. Almweideflächen erhalten einen eigenen Satz von 38,18 €/ha. Für 2026 nennt die AMA vorläufig rund 207 bzw. 38 €/ha; der genaue Betrag folgt im Dezember 2026.
Gibt es in Österreich jährliche Einheitsbeträge?
Ja. Die AMA rechnet die Beträge jedes Jahr neu: Das für Österreich verfügbare Budget einer Maßnahme wird auf die österreichweit beantragten förderfähigen Hektar beziehungsweise RGVE verteilt. Das Ergebnis veröffentlicht sie im Dezember auf ama.at (§ 21 Abs. 11 GSP-AV). Vor der Antragstellung gibt es nur vorläufige Werte im Merkblatt. Verbindlich für den einzelnen Betrieb ist der Bescheid der AMA.
Wie wird die Umverteilungszahlung berechnet?
Sie kommt zur Basiszahlung hinzu, aber nur auf Heimgutflächen und höchstens auf 40 Hektar. Die ersten 20 Hektar erhalten den vollen Satz (2025: 45,54 €/ha), der 21. bis 40. Hektar den halben (22,77 €/ha). Almweideflächen sind ausgenommen. Zusammen mit der Basiszahlung ergeben sich 2025 effektiv 253,18 €/ha für die ersten 20 Hektar.
Welche Bedingungen gelten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte?
Wer einen Betrieb übernimmt oder gründet, darf im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit höchstens 40 Jahre alt sein. Die passende landwirtschaftliche Ausbildung muss spätestens zwei Jahre danach abgeschlossen sein; in begründeten Fällen verlängert die AMA die Frist um ein Jahr. Gezahlt werden 67,10 €/ha (2025) für höchstens 40 Hektar und längstens fünf aufeinanderfolgende Jahre ab dem ersten Antrag — in der laufenden Periode bis spätestens 2027.
Wofür gibt es die Almauftriebsprämie?
Für Tiere, die tatsächlich auf eine Alm aufgetrieben und rechtzeitig gemeldet werden. Gerechnet wird je raufutterverzehrender Großvieheinheit (RGVE): 2025 gab es 98,08 € für Kühe sowie für Mutterschafe und Mutterziegen und 49,04 € für die übrigen Rinder. 2026 müssen die Tiere bis spätestens 15. Juli aufgetrieben und gemeldet sein.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Basiszahlung, Umverteilung, Junglandwirte und Almauftriebsprämie werden im Mehrfachantrag (MFA) beantragt — 2026 bis 15. April, eingereicht über eAMA. Den Auszahlungstermin gibt die AMA jährlich auf ihrer Website bekannt.
Gibt es eine Obergrenze?
Ja. Die Basiszahlung ist je Betrieb grundsätzlich auf 100 000 € begrenzt. Löhne und Gehälter für die landwirtschaftliche Tätigkeit samt Steuern und Sozialabgaben dürfen dabei angerechnet werden, wenn sie der AMA mit dem MFA nachgewiesen werden.