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Direktzahlungen 2025 — Einheitsbeträge
Die finalen Einheitsbeträge für das Antragsjahr 2025, bekannt gemacht im Bundesanzeiger. Unten die vollständige Tabelle aller Zahlungsarten mit den geplanten Beträgen für 2026, die Entwicklung der Grundstützung seit 2023 und ein Rechner je Hektar.
Prämienrechner je Hektar
Überschlägige Berechnung der beiden flächenbezogenen Grundzahlungen für 2025 (ohne Öko-Regelungen und gekoppelte Zahlungen). Geben Sie die Betriebsfläche an.
Überschlägige Berechnung. Der tatsächliche Betrag hängt von der förderfähigen Fläche, den beantragten Öko-Regelungen, den gekoppelten Zahlungen und der Einhaltung der Konditionalität ab.
Einheitsbeträge 2025 und 2026
Flächenbezogene Zahlungen
| Zahlungsart | 2025 | 2026 | Änderung | Einheit |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit auf alle förderfähigen Hektar | 152,44 | 147,38 | ▼ 3,3% | €/ha |
| Umverteilungseinkommensstützung — 1. bis 40. Hektar zusätzlich zur Grundstützung | 68,05 | 65,31 | ▼ 4,0% | €/ha |
| Umverteilungseinkommensstützung — 41. bis 60. Hektar ab dem 61. Hektar entfällt sie | 40,83 | 39,19 | ▼ 4,0% | €/ha |
| Einkommensstützung für Junglandwirte max. 120 ha, für 5 Jahre | 120,64 | 134,04 | ▲ 11,1% | €/ha |
Gekoppelte Einkommensstützung — Tiere
| Zahlungsart | 2025 | 2026 | Änderung | Einheit |
|---|---|---|---|---|
| Gekoppelte Einkommensstützung — Mutterkühe ab 3 Tieren | 89,37 | 85,22 | ▼ 4,6% | €/Tier |
| Gekoppelte Einkommensstützung — Mutterschafe und -ziegen ab 6 Tieren | 36,14 | 37,89 | ▲ 4,8% | €/Tier |
Die Beträge für 2025 sind final. Die Werte für 2026 sind geplante Einheitsbeträge — der tatsächliche Betrag wird erst nach Auswertung aller Anträge berechnet.
Entwicklung der Einkommensgrundstützung
| Antragsjahr | €/ha | Status |
|---|---|---|
| 2023 | 170,93 | final |
| 2024 | 157,63 | final |
| 2025 | 152,44 | final |
| 2026 | 147,38 | geplant |
| 2027 | 147,38 | geplant |
Der Einheitsbetrag ergibt sich aus dem nationalen Finanzrahmen geteilt durch die bundesweit beantragte förderfähige Fläche — er sinkt, wenn mehr Fläche beantragt oder Geld in die Öko-Regelungen umgeschichtet wird.
Was die einzelnen Zahlungen bedeuten
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
Die Flächenzahlung auf alle förderfähigen Hektar — die Basis des Systems. Sie löste die frühere Basisprämie ab und ist an die Einhaltung der Konditionalität gebunden.
Umverteilungseinkommensstützung
Ein Zuschlag auf die ersten 60 Hektar, gestaffelt in zwei Stufen. Er stärkt gezielt kleinere und mittlere Betriebe; ab dem 61. Hektar entfällt er.
Einkommensstützung für Junglandwirte
Ein Zuschlag für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter bis 40 Jahre in den ersten Jahren nach der Niederlassung — für maximal 120 Hektar und höchstens fünf Jahre.
Gekoppelte Einkommensstützung
Eine an die Tierzahl gebundene Zahlung für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen. Sie soll die Weidetierhaltung in Regionen erhalten, in denen sie sonst wirtschaftlich unter Druck steht.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Direktzahlungen 2025?
Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit beträgt für das Antragsjahr 2025 152,44 €/ha. Dazu kommt die Umverteilungseinkommensstützung mit 68,05 €/ha für den 1. bis 40. Hektar und 40,83 €/ha für den 41. bis 60. Hektar. Junglandwirte erhalten zusätzlich 120,64 €/ha für maximal 120 Hektar. Die Beträge sind final und wurden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bis zu wie vielen Hektar gibt es die Umverteilungseinkommensstützung?
Die Umverteilungseinkommensstützung wird für die ersten 60 Hektar gezahlt, gestaffelt in zwei Stufen: für den 1. bis 40. Hektar der höhere Satz, für den 41. bis 60. Hektar der niedrigere. Ab dem 61. Hektar entfällt sie vollständig.
Warum sinkt die Einkommensgrundstützung von Jahr zu Jahr?
Der Einheitsbetrag ergibt sich aus dem festen nationalen Finanzrahmen geteilt durch die bundesweit tatsächlich beantragte förderfähige Fläche. Steigt die beantragte Fläche oder wird Geld in andere Instrumente wie die Öko-Regelungen umgeschichtet, sinkt der Betrag je Hektar. Von 170,93 €/ha (2023) ging es auf 152,44 €/ha (2025) zurück.
Sind die Beträge für 2026 schon sicher?
Nein. Die Werte für 2026 und 2027 sind geplante Einheitsbeträge. Der tatsächliche Betrag steht erst fest, wenn alle Anträge und Kontrollen ausgewertet sind — er wird üblicherweise Ende November des jeweiligen Jahres berechnet und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wann werden die Direktzahlungen ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel ab Dezember des Antragsjahres durch die zuständige Landesbehörde. Der genaue Termin unterscheidet sich je Bundesland.